Allerheiligen ist ein gesetztlicher Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, zählt aber nicht zu den Bankfeiertagen. Grundsätzlich werden an Allerheiligen also Buchungen durchgeführt. Gute Nachrichten für alle, die an diesem Feiertag auf einen Zahlungseingang warten.
Hat Ihre Bank oder Sparkasse jedoch ihren Sitz in einem der genannten Bundesländer, kann es sein, dass Buchungen, die ein manuelles eingreifen erforderlich machen, kann es sein, dass diese nicht bearbeitet wird. Das ist z.B. der Fall bei einer “Papierüberweisung” oder einer anderen manuellen Buchung.