Wer früher mit einer Kontopfändung zu tun hatte, hatte es schwer. Ohne Gerichtsbeschluss gab es nur Zugriff auf Sozialleistungen, Freibeträge mussten erst umständlich beantragt werden
Der Frage nach der Pfändungsmöglichkeit für das Arbeitseinkommen, geht die Frage: „Welche Einnahmen werden als Arbeitseinkommen verstanden?“ voraus. Als Arbeitseinkommen werden alle Arbeits- und Dienstlöhne,