Uns erreichte die Frage, was die Unterschiede zwischen Bürgerkonto und P-Konto (Pfändungsschutzkonto, Pfändungskonto) seien und ob man lieber ein Bürgerkonto oder ein P-Konto einrichten solle.
Bei beiden Kontoarten handelt es sich aber um ganz verschiedene Dinge.
Das Bürgerkonto ist ein auf freiwilliger Selbstverpflichtung der Sparkassen basierendes “Jedermann-Konto”, also ein Konto, das jeder eröffnen kann. Damit sollen auch Menschen Zugriff auf ein Girokonto haben, denen bislang keines eingerichtet wurde. Hier finden Sie alle Details zum Bürgerkonto.
In ein P-Konto kann hingegen nur ein bestehendes Girokonto umgewandelt werden und ermöglicht es einem dann, trotz Kontopfändung auf die pfändungsfreien Beträge zuzugreifen. Das Pfändungsschutzkonto ist gesetzlich geregelt. Alle Infos zum P-Konto gibt es hier.
Es kann also durchaus sein, dass man zunächst ein Bürgerkonto eröffnet und dieses dann zum Schutz vor Pfändungen in ein P-Konto umwandelt.