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Die Kinderinvaliditätsversicherung

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Kinder toben und spielen sehr gern. Dabei geht es auch manchmal recht heftig zu. Viele Eltern kennen das Problem, dass Kinder stürzen oder sich auf andere Art und Weise verletzen. Schnell hat man vom Reiniger gekostet, ist vom Baum gefallen oder am Zaun hängen geblieben. Zurück bleiben meist nur Narben oder die Wundheilung erfolgt vollständig.

Bei einem Knochenbruch wird es schon komplizierter. Mehrere Wochen Ruhigstellung, manchmal ein Krankenhausaufenthalt sind nötig. Hier setzen viele Eltern auf die Unfallversicherung, die es auch für Kinder gibt. Sie greift ein, wenn das Kind einen Unfall erleidet, wie ihr Name schon verrät.

Doch was ist, wenn das Kind z. B. einen Autounfall erleidet und dadurch schon in jungen Jahren schwerbehindert wird? Was passiert, wenn das Kind beim Hantieren mit scharfen Gegenständen sich Finger abtrennt und vielleicht niemals einer Beschäftigung nachgehen kann? Was geschieht, wenn das Kind durch einen Zeckenbiss eine Hirnhautentzündung erleidet und zum Pflegefall wird?

Behinderte oder schwerkranke Kinder erfordern mehr Aufmerksamkeit als gesunde. Man muss sich ihnen zuwenden und geduldig sein, der Zeitaufwand für die Betreuung eines solchen Kindes ist sehr viel höher als bei gesunden Kindern der gleichen Altersgruppe. Möglicherweise müssen die Eltern ihr Kind füttern, ihm die Windel wechseln – in den meisten Fällen jedenfalls rund um die Uhr da sein. Dann treten eigene berufliche Verpflichtungen in den Hintergrund. Oder die eigenen vier Wände müssen barrierefrei gestaltet werden.

Kurz: Neben Zeit, Geduld, Zuwendung und Aufmerksamkeit benötigen behinderte oder schwerkranke Kinder sehr viel Geld. Auch wenn öffentliche Hilfen aktiviert werden können, reichen diese Beträge leider oft nicht aus. Damit genügend Geld zur Verfügung steht, ist eine private Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll, die einen entsprechenden Schutz bei Invalidität via Police garantiert.

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Was ist die Kinderinvaliditätsversicherung?

Vom Prinzip her handelt es sich bei der Kinderinvaliditätsversicherung um eine erweiterte Unfallversicherung. Neben dem Versicherungsschutz bei Unfällen gibt es noch Leistungen bei schweren Erkrankungen oder wenn das Kind zum Pflegefall wird. Einige Gesellschaften schließen auch Diabetes und andere chronische Krankheiten mit ein. Mit der Kinderinvaliditätsversicherung sorgen die Eltern also vor, falls das Kind später – aus welchen Gründen auch immer – schwerbehindert wird. Die Stiftung Warentest ermittelte, dass die besten Versicherer hier eine eine Monatsrente von eintausend Euro zahlen, so lange das Kind lebt.

Allerdings ist dies Vorsorge nicht ganz billig. Eltern zahlen einen jährlichen Beitrag, der je nach Versicherung zwischen dreihundert und fünfhundert Euro liegen kann.

Wann und wie viel zahlt die Kinderinvaliditätsversicherung?

Häufiger noch als Unfälle gelten Krankheiten als häufige Ursache für eine Schwerbehinderung. Während nach einem Unfall nur ungefähr ein halbes Prozent aller Kinder und Heranwachsenden behindert wird, sind es schwere oder chronische Leiden, welche die Kinder und Jugendlichen in eine Invalidität zwingen können. Für eine Unfallpolice zahlen Eltern jährlich etwa 60 Euro. Schon dieser Beitrag zeigt, dass eine so umfangreiche Absicherung wie bei der Kinderinvaliditätsversicherung gar nicht erfolgen kann, denn diese kostet bei teuren Versicherern das Zehnfache. Dafür sind bei einer Unfallversicherung aber auch nur die schweren Unfallfolgen abgesichert. Demgegenüber ist es bei einer Kinderinvaliditätsversicherung zweitrangig, was die Ursache für die Schwerbehinderung war. Dies kann eine Krankheit, aber ebenso gut ein Unfall sein.

Bestätigt das Versorgungsamt dem Kind mindestens einen Behinderungsgrad von 50, dann zahlen die Kinderinvaliditätsversicherungen im Normalfall aus. Meist gibt es eine monatliche Rente von eintausend Euro, die lebenslang gezahlt wird. Das ist besser, als wenn eine Einmalzahlung angeboten wird. Auch wenn der Betrag zunächst höher klingt, kann er bei möglicherweise nötigen Umbaumaßnahmen rasch aufgebraucht sein. Mit einer Rente lassen sich die meisten zusätzlichen Ausgaben auf Dauer bestreiten, welche die Behinderung des Kindes und das Zusammenleben mit sich bringen.

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Sparen bei der Kinderinvaliditätsversicherung

Wer sich für eine Police mit Einmalzahlung bei der Kinderinvaliditätsversicherung entscheidet, zahlt weniger Beitrag (bis zu 229 Euro jährlich). Dafür erhält er allerdings auch eine einmalige Auszahlung, dieser Betrag muss dann alle Kosten abdecken, die durch die Behinderung anfallen können. Eine Rente gibt es nicht noch zusätzlich. Dafür kann das einmal ausbezahlte Geld vom Versicherer nicht zurückgefordert werden. Bei einer Rente ist der Nachteil, dass diese Zahlungen beendet werde, wenn es einem Kind wieder sehr viel besser gehen sollte.

Ausschlusskriterien beachten

Wie überall ist es natürlich wichtig, dass man das Kleingedruckte im Vertrag genau studiert. Denn davon hängt im Fall der Fälle die Zahlung ab. Die Bedingungen sind von Versicherung zu Versicherung verschieden. Vorsicht vor ausgeschlossenen Ursachen! Denn dann bekommt das Kind trotz nachweislicher Schwerbehinderung kein Geld, falls die Ursache für die Behinderung in den Ausschlusskriterien steht. Das gilt z. B. für Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen sowie für Neurosen. Sie können jedoch eine der häufigsten Ursachen für eine Schwerbehinderung sein, wie sie schon im Kindes- und Jugendalter auftritt.

Zwar finden es die meisten Eltern sinnvoll, den Vertrag so früh wie möglich abzuschließen. Jedoch bieten die meisten Versicherer die Kinderinvaliditätsversicherung erst frühestens ab der sechsten Lebenswoche an. Zu früh geborene Kinder können von den Anbietern auch ausgeschlossen werden. Ganz wichtig ist eine ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen. Eltern müssen also alles mitteilen, was sie über die Gesundheit ihres Kindes wissen. Dazu gehört auch eine Schweigepflichtentbindung des Arztes. Fehlerhaft oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen können eine Minderung der Leistung oder schlimmstenfalls einen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen Verschweigen die Eltern eine Krankheit absichtlich oder verharmlosen sie diese, dann kann der Versicherer von seinem Vertrag zurücktreten.

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