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Erbnachweis gegenüber Banken – was gilt es zu beachten?

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Mit dem Tod eines geliebten Menschen kommt nicht nur eine Zeit der Trauer auf die Hinterbliebenen zu, sondern auch ein großer organisatorischer Verwaltungsaufwand, der an den Nerven zehren kann. Besonders Erben des/der Verstorbenen müssen sich mit vielen Formalitäten herumschlagen – eine zeitintensive und vor allem mit teils hohen Kosten verbundene Arbeit. So auch bei einem Erbnachweis gegenüber Banken der Verstorbenen.

Nach dem Tode des Kunden kann die Bank oder Sparkasse vom Erben verlangen, dass er seine Berechtigung für den Erbantritt nachweist. Dies stand und steht außer Frage, schließlich braucht die Bank bzw. die Sparkasse einen Nachweis, dass es sich um den rechtmäßigen Erben des verstorbenen Kunden handelt.

Erbnachweis gegen über Banken – aber wie?

Es fragt sich jedoch, wie er den Erbnachweis gegenüber Banken führen muss. Die AGB der Sparkassen enthalten eine missverständliche Klausel, wonach die Sparkasse (in jedem Falle) einen Erbschein oder ein ähnliches gerichtliches Zeugnis verlangen kann, um die Rechtmäßigkeit des Erben zu überprüfen. Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel Ende 2013 jedoch als verbraucherfeindlich eingestuft und für unwirksam erklärt (Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12″>Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12). Das Urteil betrifft zwar unmittelbar eine AGB-Klausel der Sparkassen, dürfte künftig aber jeder anderen Bank ebenfalls entgegengehalten werden können. Da ein Erbschein wie eingangs erwähnt Zeit und Geld kostet (bei einem Nachlasswert von beispielsweise € 250.000,00 fallen Gebühren von ca. € 1.100,00 an!) ist dies eine wichtige verbraucherschützende Entscheidung.

Notarielles Testament als rechtsgültiger Erbnachweis

Wie aber weist der Erbe nun sein Recht gegenüber der Bank nach? Beruht sein Erbrecht auf gesetzlicher Erbfolge, hat der Erblasser also keine letztwillige Verfügung hinterlassen, wird es in der Regel beim teuren Erbschein bleiben. Gleiches gilt bei Vorlage eines privatschriftlichen, also nicht notariell beglaubigten Testaments.

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Notarielle Testamente und Erbverträge dagegen sind künftig taugliche und ausreichende Nachweise (in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll). In solchem Falle müssen sich Erben künftig nicht mehr von einem übervorsichtigen oder unkundigen Bankmitarbeiter abblocken lassen. Die Errichtung der letztwilligen Verfügung in notarieller Form ist deshalb stets überlegens- und häufig empfehlenswert – und deutlich kostengünstiger als die teure Beantragung eines Erbscheins.

Quelle: Dr. Günther Rademacher, Notar in Düsseldorf in seinem Blog

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24 Responses

  1. Es ist gut zu wissen, dass nach dem Urteil des BGH die Sparkasse aufgrund der thematisierten Klausel nicht in jedem Falle einen Erbschein verlangen darf. Der Umgang mit den Banken bei Antritt eines Erbes kann sich wirklich umständlich gestalten. Vielen Dank für den Beitrag zum Erbantritt und zu den erbringenden Nachweisen.

  2. Wie Sie bereits anmerken, ist bei nicht-Vorhandensein eines beglaubigten und präzise formulierten Testaments meist ein Erbschein nötig. Die Banken verlangen dies häufig im Rahmen der Anerkennung des Erbantritts. Ich denke, dass ich bei Aufsetzen meines Testaments mehr auf eine korrekte Formulierung achten werde. Vielen Dank für Ihren Beitrag.

  3. Gut zu wissen, dass mittlerweile ein notarielles Testament als gültiger Erbnachweis akzeptiert wird. Mein Onkel arbeitet als Notar in unserer Stadt seit fast 20 Jahren. Er sagt, dass mit der Entwicklung der Rechtssysteme auch die Anforderungen an die Notare steigen.

  4. Ich wusste nicht, dass das Erbrecht bei einer gesetzlichen Erbfolge auf einem teuren Erbschein bestehen bleibt, wenn der Erblasser kein notarielles Testament hinterlässt. Ich bin auch nicht mehr der jüngste und möchte meinen Kindern ein Erbe hinterlassen. Für mich ist der Weg zum Notar glaube ich, die beste Variante, um solche Dinge im Voraus zu regeln.

  5. Gut zu wissen, dass ein notarielles Testament als gültiger Erbnachweis unter anderem gegenüber Banken dienen kann. Mein Opa hat vor, ein eigenes Testament zu errichten. Er möchte sich aber bei einem Notar vergewissern, dass dieses nicht nachträglich angefochten werden kann.

  6. Mein Freund hatte tatsächlich auch ein wenig Schwierigkeiten, als er von seinem Großonkel etwas geerbt hat. Es hat sich nämlich um ein privatschriftliches Testament gehandelt und das hatte eben nicht überall eine Gültigkeit. Da musste er auch einen Erbschein beantragen.

  7. Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag. Ich habe mich auch schon gefragt, wie man den Erbnachweis gegenüber Banken führen muss. Ich habe auch festgestellt, das die AGB der Sparkassen eine missverständliche Klausel enthalten, wonach die Sparkasse (in jedem Falle) einen Erbschein oder ein ähnliches gerichtliches Zeugnis verlangen kann, um die Rechtmäßigkeit des Erben zu überprüfen, wobei der Bundesgerichtshof diese Klausel Ende 2013 jedoch als verbraucherfeindlich eingestuft hat. Ein Familienmitglied ist leider neulich verstorben und nun muss auch ich mich, um die genannten Aspekte kümmern. Um mir bei den vielen Formalien und auch sonstigen Kleinigkeiten zu helfen, suche ich nun einen Anwalt für Erbrecht in Oldenburg.

  8. Guter Artikel zum Thema Erbnachweis. Interessant, dass bei Vorlage eines notariellen Testaments der teure Erbschein obsolet ist. Dies ist auch richtig, da der Notar dem Testament den Status eines offiziellen Dokumentes gibt.

  9. Wir haben einen Erbfall in der Familie und sind nicht sicher was nun zu tun ist. Es ist gut zu wissen das man bei der Bank mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag seinen Erbnachweis erfüllt. Wir werden uns mit einem Anwalt für Erbrecht unterhalten damit wir alle wichtigen Informationen haben.

  10. Gut zu wissen, dass auch die Vorlage eines privatschriftlichen, also nicht notariell beglaubigten Testaments als Erbnachweis gegenüber Banken genügt. Mein Onkel möchte seine Erbenstellung gegenüber der Bank bezüglich des Sparkontos seines Vaters nachweisen. Ich werde ihm diesen Beitrag weiterleiten, damit er weiß, dass er sich nicht unbedingt einen Erbschein ausstellen lassen muss.

  11. Danke für den hilfreichen Beitrag. Sie haben Recht, mit dem Tod eines geliebten Menschen kommt nicht nur eine Zeit der Trauer auf die Hinterbliebenen zu, sondern auch ein großer organisatorischer Verwaltungsaufwand, der an den Nerven zehren kann. Ich habe auch schon festgestellt, besonders Erben des/der Verstorbenen müssen sich mit vielen Formalitäten herumschlagen, eine zeitintensive und vor allem mit teils hohen Kosten verbundene Arbeit. Toll, das Sie auf den Aspekt “Erbnachweis gegenüber Banken”, so detailliert eingegangen sind. Nach einem Todesfall bin auch ich nun eine Erbe und bin neben der Trauer nicht bereit, mich alleine durch die ganzen Formalien und den Papierkram zu kämpfen. Aus diesem Grund möchte ich mich für eine Beratung, an einen kompetenten Fachanwalt für Erbschaft in Bayreuth wenden.

  12. Ich benötige nach einem Erbe nun einen Erbnachweis gegenüber einer Bank. Einen Erbschein habe ich nicht, aber so weit ich informiert bin, existiert ein notarielles Testament. Ich werde mich noch einmal mit einem Anwalt kurzschließen.

  13. Danke für den Tipp, dass bereits die Vorlage eines privatschriftlichen Testaments als Erbnachweis gegenüber Banken ausreichend ist. Mein Neffe möchte gegenüber der Bank nachweisen, dass er Erbe seines Vaters ist. Dank der Lektüre dieses Beitrags weiß er, dass er sich nicht zwingend einen Erbschein ausstellen lassen muss.

  14. Ich möchte einen Erbnachweis an meine Bank zustellen. Mir war dabei unklar, dass man für das Erbrecht eine Berechtigung für den Erbantritt an die Banken nachweisen muss. Ich werde mit einem Notar sprechen, der das für mich beantragen kann.

  15. Danke für den Tipp, dass bereits Vorlage eines privatschriftlichen Testaments als Nachweis der Erbenstellung gegenüber einer Bank ausreichend ist. Mein Neffe hat neulich das Sparkonto seines Opas laut seiner testamentarischen Verfügung geerbt. Er freut sich, dass er durch das Testament seine Erbenstellung nachweisen kann, obwohl es nicht notariell beglaubigt wurde.

  16. Mir war nicht bekannt, dass es einst eine Klausel gab, wo die Sparkasse einen Erbschein oder ein ähnliches gerichtliches Zeugnis verlangen konnte. Meine Familie muss das Testament meines Opas beglaubigen lassen. Wir werden uns noch dafür von einem guten Notar helfen lassen.

  17. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Erbnachweis. Meine Tante möchte ihren Erbnachweis im Notariat abholen, da sie zwei Immobilien geerbt hat. Gut zu wissen, dass das notarielle Testament auch als Erbnachweis taugt.

  18. Vielen Dank für den interessanten Beitrag über Erbnachweise gegenüber Banken und was hierbei zu beachten gilt. Gut zu Wissen, dass notarielle Testamente und Erbverträge im Gegensatz zum Erbscheinen kostengünstiger und wirksamer sind. Mein Mann hat Anfang des Jahres geerbt und wusste nicht, ob er nun einen extra Erbschein für die Bank braucht oder ob er das Testament des Notariats vorzeigen kann.

  19. Gut zu wissen, dass auch die Vorlage eines privatschriftlichen, also nicht notariell beglaubigten Testaments, als Erbnachweis gegenüber einer Bank ausreichend ist. Mein Onkel möchte seine Erbenstellung gegenüber der Bank nachweisen, um Zugang zum Sparkonto seines Vaters zu erlangen. Er freut sich, dass auch ein bloß privatschriftlich verfasstes Testament ausreichend ist.

  20. Danke für diese Tipps zum Erbrecht. Auch wir müssen nach einem Verlust zum Notar. Da allerdings keine letztwillige Verfügung hinterlassen wurde, wird es bei uns zum Erbschein kommen. Jetzt weiß ich wenigstens, mit welchen Kosten ich rechnen kann.

  21. Gut zu wissen, dass die Errichtung der letztwilligen Verfügung in notarieller Form deutlich kostengünstiger als die teure Beantragung eines Erbscheins ist. Mein Opa möchte seinen Nachlass verbindlich regeln. Er möchte die Zukunft seiner Enkelkinder sichern und ihnen zugleich Geld sparen, sodass er ein Testament errichten wird. Seine Enkelkinder werden also keinen Erbschein beantragen müssen.

  22. Der Vater einer Bekannten von mir ist kürzlich gestorben. Er hat allerdings keine letztwillige Verfügung hinterlassen, die notariell beglaubigt ist. Nun muss meine Bekannte wohl einen Erbschein ausstellen lassen.

  23. Gute Informationen zum Erbnachweis gegenüber Banken. Gut zu wissen, dass dabei ein notarielles Testament als rechtlich genügend eingestuft wird. Sollte es zu Komplikationen mit der Bank kommen, sollte man wahrscheinlich einen Anwalt für Erbrecht einschalten.

  24. Ich habe vor kurzem Geld von meiner Tante geerbt. Mir war unklar, dass eine notarielle Beglaubigung immer ein gutes Beweisdokument für einen Erben darstellt. Für weitere Vorgehensweisen werde ich einen Rechtsanwalt um Beratung fragen.

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