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Kontopfändung – was tun?

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Es ist der Albtraum eines jeden Menschen. Man weiß, dass man Geld auf dem Konto hat, geht mit seiner Karte zum Automaten und möchte etwas abheben – schwupps wird die Karte eingezogen. “Das muss ein Irrtum sein!” denkt man sich und geht zu seinem Bankberater. “Das tut mir sehr leid, aber Ihr Konto wurde gepfändet. Ich kann Ihnen nichts auszahlen.”

Was früher eine echte Katastrophe war ist heute nicht mehr ganz so schlimm. Was also tun?

Im ersten Schritt sollten Sie sich informieren, wer Ihr Konto in welcher Höhe gepfändet hat und ob sich die Pfändung auf alle Guthaben bei der Bank bezieht, was in der Regel der Fall ist. Vielleicht haben Sie ja aber Glück und der Pfändungsbeschluss bezieht sich nur auf das Girokonto, umfasst aber nicht Ihr Sparbuch. In diesem Fall können Sie dann Geld von diesem Konto abheben und sich ganz in Ruhe um die Klärung der Angelegenheit kümmern.

Und auch sonst können Sie ggf. sehr schnell an Ihr Geld kommen. Nehmen wir an, auf Ihrem Konto sind 1.000 EUR und der Pfändungsgläubiger hat 100 EUR gepfändet und die Forderung ist berechtigt. Geben Sie Ihrer Bank dann den Auftrag, die Pfändung auszukehren. Bei den meisten Banken ist Ihr Konto dann sofort wieder frei.

Sollten Sie die Pfändung für ungerechtfertigt halten, ist zu raten sofort Kontakt mit dem zuständigen Vollstreckungsgericht aufzunehmen und dort mit entsprechenden Unterlagen zu belegen, dass hier eine unberechtigte Kontopfändung vorliegt. Sie können sich dabei auch von einem Anwalt vertreten lassen. Wenn Sie Glück haben, wird das Gericht die Pfändung dann sofort aufheben. In der Regel dauert dieser Vorgang aber einige Tage. Parallel können Sie daher mit Ihrem Gläubiger Kontakt aufnehmen, der die Pfändung zurücknehmen kann. Sollten sich z.B. Ihre Zahlung und die Zwangsvollstreckungsmaßnahme überschnitten haben, wird er das in der Regel auch ohne Probleme machen. Nicht ausreichend ist bei den Banken hingegen die früher übliche Ruhendstellung der Pfändung.

LESEN  Das P-Konto

Wenn Sie die Forderung für ungerechtfertigt halten, zahlen können und ganz schnell an Ihr Geld müssen, führen Sie die Zahlung “unter Vorbehalt der Rückforderung” durch. Teilen Sie dies am besten der Bank, dem Vollstreckungsgericht und dem Gläubiger nochmals gesondert mit und nehmen dann ggf. über einen Anwalt Kontakt mit dem Pfändungsgläubiger auf.

Ist die Forderung aber berechtigt und Sie können diese nicht komplett zahlen, kann es helfen, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen und die Pfändung aufheben zu lassen.

Andernfalls gibt es eine einfache Lösung: Das Pfändungsschutzkonto oder auch P-Konto genannt. Sie können das bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, was durch einen einfachen Vertrag mit der Bank geschieht. Und alle Banken sind verpflichtet, ein solches P-Konto anzubieten. Die P-Konto Umwandlung kann bis zu 14 Tage, nachdem die Pfändung erfolgt ist durchgeführt werden. Geregelt ist das übrigens alles in § 850k ZPO.

Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass der Vorgang der Umwandlung nicht länger als 4 Tage dauern kann. Im schlimmsten Fall kann es also 4 Tage dauern, bis Sie wieder Geld abheben können. Die Erfahrung zeigt aber – haben Sie einen guten Draht zu Ihrem Bankberater wird Ihnen dieser direkt nach Unterschrift der P-Konto Vereinbarung Guthaben auszahlen – zumindest teilweise.

Allerdings gibt es noch wichtige Einschränkungen: Das P-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn man nicht noch ein weiteres P-Konto unterhält. Zudem muss man alleiniger Kontoinhaber sein, für Gemeinschaftskonten ist das P-Konto nicht vorgesehen – eine Sache, die man bei der ersten Kontoeinrichtung bedenken sollte.

Ist das P-Konto dann eingerichtet, können Sie dann über einen Sockelbetrag von derzeit 1.028,89 EUR pro Monat frei verfügen. Aufstockungen sind natürlich möglich. Details dazu finden Sie in unserem Artikel über das P-Konto.

LESEN  Bescheinigung zur Erhöhung der Freibeträge auf dem P-Konto

Aber Obacht: Wenn Sie absehen können, dass die Pfändung schnell erledigt werden kann, kann es sinnvoller sein, auf die Einrichtung des P-Kontos zu verzichten und eine andere Lösung zu finden, da es keinen Rechtsanspruch auf die Rückabwicklung eines P-Kontos in ein normales Konto gibt, was dann später für Sie nachteilig sein kann. Sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Berater ab, der ggf. auch mit der Pfändungsstelle seiner Bank Kontakt aufnehmen sollte.

Sie sehen aber, kommt es zu einer Kontopfändung, muss das kein Beinbruch sein und schnelle Lösungen sind möglich. Reagieren Sie nicht unbesonnen sondern sprechen in Ruhe mit Ihrem Kundenbetreuer bei der Bank und nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder der Rechtshilfestelle Ihres Amtsgerichts auf.

Und ein Tipp zum Schluss: versuchen Sie, Pfändungen zu vermeiden. Da diese für eine Bank immer aufwändig sind, kann es vorkommen dass Ihnen danach die Bankverbindung gekündigt wird.

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4 Responses

  1. Gut zusammengefasst das ganze. Gut wäre es aber auch, wenn der aktuelle Freibetrag vermerkt wäre oder zu dem längst überholten Betrag im Text ein Vermerk stehen würde, dass der regelmäßig angepasst wird.

  2. Wie ists mit geschäftskonten?
    Da gehts ja um höhere beträge?

  3. Ich habe ein P konto und ein Sparkonto da liegt eine Pfändung von 528 Euro jetzt ist dadurch das Soarkonto mit gesperrt ich will aber sofort den B etrag zahlen ist dann das Sparkonto wieder frei

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