Alle, die über Ostern auf Zahlungseingänge warten, werden von dieser Nachricht enttäuscht sein – auch Karfreitag und der Ostermontag sind Bankfeiertage. Das heißt, dass an
Allerheiligen ist ein gesetztlicher Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, zählt aber nicht zu den Bankfeiertagen. Grundsätzlich werden an Allerheiligen also Buchungen durchgeführt.